Fehlender Wärmemengenzähler beim Warmwasser

AdobeStock News Format

21. Juli 2023

1. Ist in einer Wohnungseigentumsanlage mit einer verbundenen Anlage die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler (Abkürzung WMZ) erfasst worden, entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge anhand der Formel des § 9 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HeizkostenV ermittelt wird.

2. In Ausnahmefällen kann eine derartige Abrechnung gleichwohl ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, und zwar dann, wenn die Anwendung der Formel dazu führt, dass das tatsächliche Nutzerverhalten im Einzelfall nicht wenigstens annähernd abgebildet wird.

BGH, Urteil vom 10. Februar 2023 – V ZR 246/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

29. Januar 2025

Besteht ein Anspruch auf Versand von Verwaltungsunterlagen?

1. § 18 Abs. 4 WEG gewährt den Eigentümern lediglich ein Einsichtnahmerecht in die Verwaltungsunterlagen, ein Anspruch auf Versand der Unterlagen besteht nicht, dies gilt...

PDF Downloaden
Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

23. Januar 2025

Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

Unter den während der Corona-Pandemie zeitweise geltenden landesrechtlichen Vorgaben von „2G“ durfte eine Eigentümerversammlung stattfinden. Der Verwalter musste die für die Versammlung geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben...

PDF Downloaden
Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

20. Januar 2025

Verwaltungsbeirat muss nur rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen prüfen

Der Beirat muss nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich die rechnerische Richtigkeit von Abrechnungen prüfen. Es ist nicht Aufgabe des Beirats, die...

PDF Downloaden