Fristgebundene Anfechtungs- und fristungebundene Nichtigkeitsklage

Muench News Feb

9. Februar 2023

Werden in einer nach dem 30.11.2020 bei Gericht eingegangenen Beschlussmängelklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte bezeichnet, kann die Klage nur dann als gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gerichtet zu verstehen sein, wenn sich ein entsprechender Wille zweifelsfrei aus dem übrigen Inhalt der Klageschrift ergibt. Für eine solche Annahme genügt nicht bereits die Nennung des Verwalters im Anschluss an die Parteibezeichnung.

BGH, Urteil vom 13.01.2023 – V ZR 43/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Pflichtwidrige Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen?

25. März 2024

Pflichtwidrige Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen?

Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, diese...

PDF Downloaden
Folgen pflichtwidriger Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen

19. März 2024

Folgen pflichtwidriger Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen

a. Zahlt der Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig Abschläge, kann für die Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nicht allein...

PDF Downloaden
Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage; unbillige Benachteiligung

15. März 2024

Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage; unbillige Benachteiligung

1. Beschließen die Wohnungseigentümer die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung, die ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verlangt,...

PDF Downloaden