Reicht ein Preisspiegel zur Beschlussfassung?

Muench News Dez

4. Januar 2023

Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.

LG Frankfurt/Main, Beschl. v. 4.7.2022, 2-13 S 35/22, Az. VIII ZR 117/21

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