Umwidmung von Teilen einer Erhaltungsrücklage in eine Liquiditätsrücklage?

Muench News Jan Liquiditaet

26. Januar 2023

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann beschließen, Anteile der Erhaltungsrücklage in eine Liquiditätsrücklage umzuwidmen.

2. Der Beschluss muss aber ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

AG Lübeck, Urteil vom 18.03.2022 – 35 C 52/21 WEG

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Münch feiert Einschulung

6. September 2024

Münch feiert Einschulung

Erster Schultag für die neuen Auszubildenden! Die Kollegen überreichten Schultüten mit reichlich Nervennahrung für stressige Tage. Wir sagen HERZLICH WILLKOMMEN & wünschen all unseren Auszubildenden...

Delegation: Verwalter darf über die Ausführung im Einzelnen entscheiden!

30. August 2024

Delegation: Verwalter darf über die Ausführung im Einzelnen entscheiden!

a) Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf...

PDF Downloaden
Formulierung von Beschlüssen zur Jahresabrechnung?

26. August 2024

Formulierung von Beschlüssen zur Jahresabrechnung?

Ein nach dem 30. November 2020 gefasster Beschluss, durch den „die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes“ genehmigt werden, ist nächstliegend dahingehend auszulegen,...

PDF Downloaden
azubisgesucht

MÜNCH auf der Auszubildendenbörse
LET’S GO 2024

Stadtsaal Frechen
10.10.24 von 9–15 Uhr