Was ist eine grundlegende Umgestaltung?

9. April 2023

Allein ein uneinheitlicher Gesamteindruck oder Störungen der Symmetrie eines Hauses reicht nicht aus, um darin eine grundlegende Umgestaltung zu sehen.

Entspricht die Wohnanlage ihrem äußeren Eindruck nach derzeit allenfalls mittleren Wohnstandards, würde eine zusätzliche und unmittelbar von der Wohnung aus zu
begehende, aufgeschüttete Terrasse der gesamten Anlage ein neues, erheblich moderneres und luxuriöseres Gepräge geben,
das zu der übrigen Gestaltung im vorderen und rückwärtigen Bereich des Objekts nicht passt. Mithin würde eine grundlegende Umgestaltung vorgenommen.

LG Köln, Urteil vom 26.01.2023 – 29 S 136/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Ausgezeichneter Erfolg für Münch

17. Mai 2023

Ausgezeichneter Erfolg für Münch

Auch in diesem Jahr wird Münch wieder als STARKER PARTNER vom Magazin „Köln/Bonn/Aachen Manager“ ausgezeichnet. Zum 3. Mal in Folge gehört die Hausverwaltung Münch damit...

Umgang mit Altvereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung?

9. April 2023

Umgang mit Altvereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung?

Der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes lässt sich in Ermangelung anderer Anhaltspunkte nicht entnehmen, dass...

PDF Downloaden
Faktisches Sondernutzungsrecht durch Gestattung baulicher Veränderungen?

9. April 2023

Faktisches Sondernutzungsrecht durch Gestattung baulicher Veränderungen?

Ein Beschluss, der gegen die sog. Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG verstößt, ist nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Dies kann faktisch dazu führen,...

PDF Downloaden