Beschlossenes Verbot des Abstellens von Elektro-Autos in der Tiefgarage

24. April 2022

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von Elektro-Autos in der Tiefgarage bis

auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte

und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform.

Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man

zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei

Elektrofahrzeugen größer ist als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

 

AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, 92 C 2541/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Müllmanagementsystem: Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots?

1. März 2023

Müllmanagementsystem: Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots?

Wurde ein die Betriebskosten auslösender Dienstleistungsvertrag bereits vor Abschluss des Wohnraummietvertrags geschlossen, kann eine mögliche Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots als Nebenpflicht des Vermieters schon wegen einer...

PDF Downloaden
Durchsetzung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum?

26. Januar 2023

Durchsetzung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) kann die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum auch nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes...

PDF Downloaden
Ordnungsverfügung wegen Brandschutzmängeln gegen den Verkäufer von Wohnungseigentum als Störer

26. Januar 2023

Ordnungsverfügung wegen Brandschutzmängeln gegen den Verkäufer von Wohnungseigentum als Störer

1. Solange die Übertragung des Eigentums auf den Erwerber noch nicht erfolgt ist, stehen weder der Abschluss des notariellen Kaufvertrags noch die mangelnde Sachherrschaft an...

PDF Downloaden