Beschlossenes Verbot des Abstellens von Elektro-Autos in der Tiefgarage

Muench Referenz Fallback

24. April 2022

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von Elektro-Autos in der Tiefgarage bis

auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte

und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform.

Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man

zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei

Elektrofahrzeugen größer ist als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

 

AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, 92 C 2541/21

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