Beschussgegenstand bei der Jahresabrechnung?

30. August 2023

1. Gegenstand eines Abrechnungsbeschlusses sind nur Zahlungspflichten, die zum Ausgleich einer Unter- oder Überdeckung aus der nur vorläufigen Planung nach dem Wirtschaftsplan erforderlich werden.

2. Ein darüber hinaus gehender Beschluss über die Jahresabrechnung ist teilnichtig.

LG Köln, Urt. v. 25.11.2022, 29 S 101/21

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