Errichtung einer Elektroladestation in angemieteter Garage zulässig?

Muench News Sept

26. September 2022

1. Mieter können über § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Vermieter verlangen, dass die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge geduldet wird.

2. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Mieter.

3. Teil seines Gestattungsanspruchs ist es, zu entscheiden welches Unternehmen mit der Baumaßnah-me beauftragt wird.

4. Dies gilt auch, wenn nach derzeitigem Stand der Technik weitere Ladestationen nur von den Stadt-werken installiert werden können.

 

LG München I, Urteil vom 23.06.2022 – 31 S 12015/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Bis wann ist die Erteilung der Jahresabrechnung fällig?

15. Juli 2024

Bis wann ist die Erteilung der Jahresabrechnung fällig?

Jeder Eigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Maßnahme der Verwaltung nach § 18 Abs. 1 WEG die Aufstellung der Jahresabrechnung verlangen. Soweit §...

PDF Downloaden
Untergemeinschaften sind nicht rechtsfähig!

10. Juli 2024

Untergemeinschaften sind nicht rechtsfähig!

a) Sind nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage weitgehend verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet, kann nur die Gesamtgemeinschaft der Wohnungseigentümer die den einzelnen Erwerbern aus den jeweiligen Verträgen...

PDF Downloaden
Berechnung einer Sonderumlage?

8. Juli 2024

Berechnung einer Sonderumlage?

Grundsätzlich muss in einem Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage die auf den einzelnen Eigentümer entfallende Summe betragsmäßig bestimmt sein. Es reicht aber aus, wenn...

PDF Downloaden