Fehlender Wärmemengenzähler beim Warmwasser

AdobeStock News Format

21. Juli 2023

1. Ist in einer Wohnungseigentumsanlage mit einer verbundenen Anlage die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler (Abkürzung WMZ) erfasst worden, entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge anhand der Formel des § 9 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HeizkostenV ermittelt wird.

2. In Ausnahmefällen kann eine derartige Abrechnung gleichwohl ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, und zwar dann, wenn die Anwendung der Formel dazu führt, dass das tatsächliche Nutzerverhalten im Einzelfall nicht wenigstens annähernd abgebildet wird.

BGH, Urteil vom 10. Februar 2023 – V ZR 246/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer?

27. Mai 2025

Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer?

Einen vermietenden Wohnungseigentümer trifft eine Haftung als mittelbarer Handlungsstörer für von dem Mieter ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommene bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, wenn er die...

PDF Downloaden
Trotz Anspruch – zwingend Beschluss bei einer baulichen Veränderung

13. Mai 2025

Trotz Anspruch – zwingend Beschluss bei einer baulichen Veränderung

Ein Wohnungseigentümer, der eine bauliche Veränderung ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommen hat, kann dem Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegenhalten, dass...

PDF Downloaden
Kein Anspruch auf digitale Übermittlung von Verwaltungsunterlagen

9. Mai 2025

Kein Anspruch auf digitale Übermittlung von Verwaltungsunterlagen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 28.11.2024 (Az. 2-13 S 27/24) entschieden, dass Wohnungseigentümern kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen per...

PDF Downloaden