Müllmanagementsystem: Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots?

Muench News Feb

7. Februar 2023

Wurde ein die Betriebskosten auslösender Dienstleistungsvertrag bereits vor Abschluss des Wohnraummietvertrags geschlossen, kann eine mögliche Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots als Nebenpflicht des Vermieters schon wegen einer zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestehenden mietvertraglichen Rücksichtnahmepflicht nicht in der Eingehung dieser Verbindlichkeit gesehen werden.
Vielmehr kommt eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots nur in Betracht, soweit dem Vermieter- im Falle eines nicht angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses – eine Korrektur der zu überhöhten Kosten führenden Maßnahme während des Mietverhältnisses – beispielsweise durch Kündigung eines Vertrags mit ungünstigen Bedingungen – möglich und wirtschaftlich zumutbar gewesen wäre und er
diese Möglichkeit nicht ergriffen hat.
BGH, Urteil vom 25.1.2023 – VIII ZR 95/20

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

31. Juli 2025

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

In analoger Anwendung des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch dann ein Vorkaufsrecht des Mieters entstehen, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an...

PDF Downloaden
Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

21. Juli 2025

Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569...

PDF Downloaden
Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

14. Juli 2025

Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

a) Haben die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbart, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt, kann der Vermieter...

PDF Downloaden