Ordnungsverfügung wegen Brandschutzmängeln gegen den Verkäufer von Wohnungseigentum als Störer

Muench News Jan Brandschutz

26. Januar 2023

1. Solange die Übertragung des Eigentums auf den Erwerber noch nicht erfolgt ist, stehen weder der Abschluss des notariellen Kaufvertrags noch die mangelnde Sachherrschaft an den veräußerten WE-Einheiten der Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer entgegen.

2. Bei einer geforderten brandschutzrechtlichen Ertüchtigung von Wohnräumen handelt es sich nicht um eine Maßnahme, deren Vornahme zur Disposition der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) steht, sondern um eine behördliche Anordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr, die erforderlichenfalls im Wege der Verwaltungsvollstreckung auch ohne entsprechende Beschlusslage der GdWE durchgesetzt werden könnte.

OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.8.2022 – 2 B 104/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Pflichtwidrige Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen?

25. März 2024

Pflichtwidrige Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen?

Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, diese...

PDF Downloaden
Folgen pflichtwidriger Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen

19. März 2024

Folgen pflichtwidriger Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen

a. Zahlt der Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig Abschläge, kann für die Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nicht allein...

PDF Downloaden
Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage; unbillige Benachteiligung

15. März 2024

Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage; unbillige Benachteiligung

1. Beschließen die Wohnungseigentümer die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung, die ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verlangt,...

PDF Downloaden