Selbstbeteiligung Wohngebäudeversicherung – Wer zahlt?

23. November 2022

Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung verein-barter Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Inte-resses nicht zu ersetzen hat, wie die Versicherungsprämie nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Verteilungsschlüssel zu verteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Leitungswasserschaden an dem Gemeinschaftseigentum oder – ausschließlich oder teilweise – an dem Sondereigentum entstanden ist. 

BGH, Urteil vom 16. September 2022 

Az. V ZR 69/21 

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