Welche Angaben muss der Verwalter bei einer Hybrid-ETV geben?

Hybrid Viko AdobeStock

16. Januar 2025

Der Verwalter muss, wenn ein Grundlagenbeschluss nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gefasst worden ist, nicht bereits in der Ladung zur Eigentümerversammlung auf die Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen und die dafür notwendigen technischen Details mitteilen.

Ein Wohnungseigentümer, dem die Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung durch Beschluss gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gestattet ist, muss aktiv von seinem Recht auf Online-Teilnahme Gebrauch machen.

Der Verwalter kann dieses Verlangen abwarten und muss die Online-Teilnahme auch dann nicht von sich aus (vorsorglich) anbieten, wenn ein Wohnungseigentümer ihm mitteilt, dass er an der Versammlung nicht physisch teilnehmen kann.

BGH, Urteil vom 20. September 2024 – V ZR 123/23

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

50 Jahre MÜNCH Immobiliengruppe

26. Oktober 2026

50 Jahre MÜNCH Immobiliengruppe

Vom Verwalteralltag mit Karteikarte und Schreibmaschine im Gründungsjahr 1976 zur voll digitalisierten Unternehmensgruppe von heute: Seit einem halben Jahrhundert prägen wir die Immobilienwirtschaft im Großraum...

PDF Downloaden
Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

13. Oktober 2026

Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

Ein Verstoß gegen die Ladungsfrist des 24 § Abs. 4 Satz 2 WEG wirkt sich dann nicht auf die Beschlussfassung aus, wenn die maßgeblichen Angebote,...

PDF Downloaden
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

13. Oktober 2026

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

1. Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer und nicht dem Versicherten zustehen, ist...

PDF Downloaden